1. Was lernen Sie in diesem Tutorial?
Video in Erstellung
Sie wollen auf Kaufland.de, Kaufland.cz oder Kaufland.sk verkaufen? Das geht ganz einfach mit Kaufland Global Marketplace und mit nur einer Registrierung!
Inhaltsverzeichnis:
1. Was lernen Sie in diesem Tutorial?
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Inhalt
Händler, die mit Kaufland Global Marketplace verkaufen möchten, haben zwei Möglichkeiten, um sich steuerlich zu registrieren.
Für EU-Händler:
1. Die Registrierung im One-Stop-Shop (OSS)-Verfahren:
Der OSS ist ein elektronisches Portal und gleichzeitig eine elektronische Schnittstelle für Online-Händler, die die Mehrwertsteuerverpflichtungen für E-Commerce-Verkäufe an Verbraucher innerhalb der EU vereinfachen soll. Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über ein Online-OSS-Portal, auf dem sich Unternehmen registrieren können.
Umsatzsteuererklärungen bei Steuerpflicht im Ausland können über das OSS-Verfahren dort gemacht werden, wo der entsprechende Unternehmenssitz ist.
Weitere Informationen zum OSS-Verfahren finden Sie hier.
Sie können Ihre OSS-Nummer bereits während des Registrierungsprozesses angeben. Alternativ können Sie Ihre OSS-Nummer bei den Onboarding-Einstellungen unter dem Punkt „Steuerinformationen“ ergänzen, wenn Sie diese noch nicht in der Registrierung hinterlegt haben.
2. Registrierung ohne OSS-Verfahren:
Wenn Sie den One-Stop-Shop nicht nutzen, benötigen Sie eine länderspezifische Umsatzsteuer-ID für jeden Kaufland-Vertriebskanal. Über diese ID wird die Steuer in den jeweiligen Ländern direkt abgeführt.
Für Nicht-EU-Händler:
1. Lokale Steuerregistrierung im jeweiligen Land
Als Nicht-EU-Händler müssen Sie in jedem Fall eine länderspezifische Steuerregistrierung vornehmen und die entsprechende Umsatzsteuer-ID je Vertriebskanal im Rahmen des Onboardings im Seller Portal hinterlegen.
Unser Partner Hellotax unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Steuern. Hellotax hilft Ihnen, Ihre Steuervorgänge professionell und effizient zu automatisieren.
Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.
Wichtige Informationen zur Registrierung der Mehrwertsteuer in der Slowakei haben wir hier für Sie aufgeführt.
Wichtige Informationen zur Registrierung der Mehrwertsteuer in Tschechien haben wir hier für Sie aufgeführt.
Für jeden Kaufland-Vertriebskanal müssen eigene Rechtstexte (AGB, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Impressum) nach Verkaufsland und länderspezifischem Recht in der jeweiligen Landessprache hinterlegt werden.
Unser Partner IT-Recht Kanzlei unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer Rechtstexte für Kaufland.de, Kaufland.sk und Kaufland.cz. Weitere Informationen zur IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.
EPR steht für Extended Producer Responsibility, zu Deutsch: erweiterte Hersteller-/Produktverantwortung.
Als EPR-registrierungspflichtiger Händler/Hersteller gelten Sie, wenn Sie
Die konkreten EPR-Anforderungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, sind sie neben Deutschland, der Slowakei und Tschechien auch in Österreich und Polen existent.
Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Umgang in den jeweiligen Verkaufsländern.
In unserem Video-Tutorial zeigen wir Ihnen, worauf Sie bei den Änderungen der EPR-Richtlinie achten müssen und wie Sie sich anmelden können.
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Deutschland. Händler müssen über LUCID eine Registrierung vornehmen.
Die LUCID-Registrierung erfolgt persönlich durch den Händler, unabhängig von seinem Unternehmenssitz. Die Beauftragung einer LUCID-Registrierung durch Fulfillment-Dienstleister ist nicht erlaubt.
Sie können sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Register LUCID registrieren.
Nach Abschluss der Registrierung erhält jeder Händler eine individuelle LUCID-Registriernummer, die auf Kaufland.de hinterlegt werden muss. Eine gültige LUCID-Registriernummer ist Voraussetzung für eine Registrierung und den Verkauf auf Kaufland.de und kann im Laufe des Registrierungsprozesses hinterlegt werden.
Neben der LUCID-Registrierungspflicht sind Händler ebenso dazu verpflichtet, sich einem Dualen System in Deutschland anzuschließen. Das Duale System unterstützt Händler in Deutschland dabei, ihre Verpackungen Schritt für Schritt kreislauffähiger zu machen und zu lizenzieren. Sie gehen dabei wie folgt vor:
a. Lizenzieren: Sie schließen einen Lizenzvertrag mit einem deutschen dualen System (wie Interseroh+ über Lizenzero) ab.
b. Datenmeldung: Sie melden die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an Ihr duales System und tragen außerdem den Namen Ihres dualen Systems und die gemeldeten Verpackungsmengen in Ihrem LUCID-Account der ZSVR ein.
Bei Kaufland.de können Sie von unserem Partner für Verpackungslizenzierung Lizenzero profitieren und sich als Kaufland.de Händler exklusiv 10 Prozent Rabatt auf Ihre Jahreslizenzgebühr sichern!
Lizenzero ermöglicht Händlern in nur wenigen Schritten eine einfache und unkomplizierte Umsetzung ihrer Systembeteiligungspflichten innerhalb des Verpackungsgesetzes auf internationaler Ebene. Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2022 sind Händler, die Elektro- und Elektronikartikel auf Kaufland.de verkaufen, dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.de anzubieten.
Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler auf Kaufland.de finden Sie hier.
1. Prüfen Sie, ob Sie Hersteller im Sinne des Elektrogesetzes sind.
Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registierung bei der stiftung ear vor.
a. Händler mit deutscher Niederlassung registrieren sich bei der stiftung ear.
b. Händler ohne sind verpflichtet, die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchzuführen. Dieser übernimmt die Registrierungspflichten in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.
1.2 Hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir informieren Sie, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
Keine Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Prüfen Sie unverzüglich über das Herstellerverzeichnis der stiftung ear ob Ihr Hersteller, Ihr Zwischenlieferant aus Deutschland oder Ihr Bevollmächtigter die von Ihnen in Verkehr gebrachten Artikel bereits registriert und die jeweiligen WEEE-Registrierungsnummern (pro Marke und Geräteart) vorliegen hat.
a. Sofern dies zutrifft, hinterlegen Sie die WEEE-Registrierungsnummern Ihres Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihres Bevollmächtigten in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.
b. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
1.2 Liegen keine WEEE-Registrierungsnummern Ihres des Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihre Bevollmächtigten vor:
a. Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registierung bei der stiftung ear vor.
b. Hinterlegen Sie Ihre WEEE-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei dem „Hersteller“-Begriff nach ElektroG um einen Sammelbegriff handelt, der verschiedene registrierungspflichtige Gruppen beinhaltet. Darunter auch Händler.
Händler | Unter den Sammelbegriff „Hersteller“ nach ElektroG fallen ebenso Vertreiber, sprich Händler, die Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten. Die Verpflichtung zur eigenständigen Registrierung bei der Stiftung besteht für Händler immer dann, wenn die vom Händler in Verkehr gebrachten Geräte im Vorfeld nicht bereits durch den inländischen oder ausländischen Hersteller bzw. den Bevollmächtigten registriert wurden. |
Produzent | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Namen oder seiner Marke selbst herstellt oder konzipieren oder herstellen lässt und sie unter seinem Namen oder seiner Marke in Deutschland anbietet. |
Auftraggeber einer Fertigung | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte anderer Hersteller unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke in Deutschland anbietet oder gewerbsmäßig weiterverkauft. Bitte beachten Sie: Der Anbieter oder Weiterverkäufer ist nicht als Hersteller anzusehen, wenn Name und/oder Marke des Herstellers auf dem Elektro- und Elektronikgeräte erscheint. |
Importeur | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte, die nicht aus Deutschland stammen – sondern aus einem Drittland oder einem anderen EU-Mitgliedstaat – erstmals auf dem deutschen Markt anbietet. |
Exporteur | gilt als derjenige, der Elektro- und Elektronikgeräte unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln direkt Endkunden anbietet und nicht in Deutschland niedergelassen ist. |
1. Prüfen Sie, ob Sie Hersteller im Sinne des Batteriegesetzes sind.
Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registrierung bei der Stiftung vor.
a. Händler mit deutscher Niederlassung registrieren sich bei stiftung ear.
b. Händler ohne sind verpflichtet, die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchzuführen. Dieser übernimmt die Registrierungspflichten in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie hier.
1.2 Hinterlegen Sie die BattG-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
Keine Registrierungspflicht vorhanden:
1.1 Prüfen Sie unverzüglich das Herstellerverzeichnis der stiftung ear ob Ihr Hersteller, Ihr Zwischenlieferant aus Deutschland oder Ihr Bevollmächtigter, die von Ihnen in Verkehr gebrachten Artikel bereits registriert und die jeweiligen BattG-Registrierungsnummern (pro Marke und Geräteart) vorliegen hat.
a. Sofern dies zutrifft, hinterlegen Sie die BattG-Registrierungsnummern Ihres Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihres Bevollmächtigten in Ihrem Händleraccount im Seller Portal.
b. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
1.2 Liegen keine BattG-Registrierungsnummern Ihres des Herstellers, Ihres Zwischenlieferanten oder Ihre Bevollmächtigten vor:
a. Bitte nehmen Sie unverzüglich eine Registrierung bei der stiftung ear vor.
b. Hinterlegen Sie Ihre BattG-Registrierungsnummern in Ihrem Händleraccount im Seller Portal. Wir werden Sie informieren, sobald diese Funktion freigeschaltet ist.
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in der Slowakei. Online-Händler, die in der Slowakei Verpackungen in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, beim slowakischen Umweltministerium eine Registrierung vorzunehmen. Wie auch in Deutschland sind Händler in der Slowakei exakt für die Menge an Verpackungen verantwortlich, die sie an Endverbraucher versenden.
Neben der Registrierungspflicht sind Händler ebenso dazu verpflichtet, sich einem Dualen System in der Slowakei anzuschließen. Das Duale System unterstützt Händler in der Slowakei dabei, ihre Verpackungen Schritt für Schritt kreislauffähiger zu machen und zu lizenzieren. Sie gehen dabei wie folgt vor:
a. Lizenzieren: Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, schließen einen Lizenzvertrag mit einem slowakischen Dualen System (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OVZ)) ab. Eine Übersicht der offiziellen OVZ finden Sie hier.
b. Datenmeldung: Sie melden die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an Ihr Duales System.
c. Bevollmächtigter: Verfügen Sie NICHT über eine slowakische Niederlassung, sind Sie verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über eine bevollmächtigte Organisation (OVZ) durchzuführen. Weitere Informationen hier.
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.sk vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.sk anzubieten.
Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie in Kürze hier.
Online-Händler, die Elektrogeräte auf Kaufland.sk verkaufen, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien sind dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungspflichten in der Slowakei nachzukommen, bevor sie Elektrogeräte in diesem Land in Verkehr bringen.
a. Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim slowakischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine slowakische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen slowakischen Bevollmächtigten (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OZV)) durchzuführen. Weitere Informationen hier.
Diese Registrierungspflicht besteht für jeden Händler und Hersteller. Eine Registrierung mehrerer Personen ist nicht möglich.
Händler, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien, die in der Slowakei Artikel verkaufen, die unter das europäische BattG fallen, sind ab 2023 dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungspflichten auch in der Slowakei nachzukommen. Dies bedeutet, dass sie sich beim slowakischen Umweltministerium registrieren müssen, bevor sie Batterien in der Slowakei in Verkehr bringen dürfen.
a. Händler, die über eine slowakische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim slowakischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine slowakische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen slowakischen Bevollmächtigten (Organizácie zodpovednosti výrobcov (OZV)) durchzuführen. Weitere Informationen hier.
Seit dem 1. Juli 2022 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Tschechien. Online-Händler sowie Hersteller, die in Tschechien Verpackungen in den Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, bei dem in ganz Tschechien agierenden Verwerter EKO-KOM eine Registrierung vorzunehmen. Auch die Lizenzierung und die Datenmeldung erfolgen über EKO-KOM. Weitere Informationen finden Sie hier.
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.cz vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.cz anzubieten.
Weitere Informationen rund um das Elektrogesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie in Kürze hier.
Online-Händler, die Elektrogeräte auf Kaufland.cz verkaufen, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikartikeln aus diesen Gerätekategorien sind dazu verpflichtet, ihren ElektroG-Registrierungspflichten in Tschechien nachzukommen, bevor sie Elektrogeräte in diesem Land in Verkehr bringen.
a. Händler, die über eine tschechische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim tschechischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine tschechische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen tschechischen Bevollmächtigten bzw. von einem Dualen System durchführen zu lassen. Weitere Informationen hier.
Diese Registrierungspflicht besteht für jeden Händler und Hersteller. Eine Registrierung mehrerer Personen ist nicht möglich.
Ab 2023 sind Händler, beziehungsweise alle Inverkehrbringer von Gerätebatterien, Fahrzeug- und Industriebatterien aus diesen Kategorien, die in Tschechien Artikel verkaufen, die unter das europäische BattG fallen, dazu verpflichtet, ihren BattG-Registrierungspflichten auch in Tschechien nachzukommen. Dies bedeutet, dass sie sich beim tschechischen Umweltministerium registrieren müssen, bevor sie Batterien in Tschechien in Verkehr bringen dürfen.
a. Händler, die über eine tschechische Niederlassung verfügen, registrieren sich beim tschechischen Umweltministerium. Weitere Informationen hier.
b. Händler, die NICHT über eine tschechische Niederlassung verfügen, sind verpflichtet, die oben aufgeführte Registrierung über einen Bevollmächtigten bzw. von einem Dualen System durchführen zu lassen. Weitere Informationen hier.
Händler beziehungsweise „Primärverpflichtete“, die Verpackungen in Österreich an Endverbraucher in Verkehr bringen, sind nach der österreichischen Verpackungsverordnung verpflichtet, sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung im EDM-Portal erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Verpackungen zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme finden Sie hier.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können. Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Händler beziehungsweise Inverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten, die Verpackungen oder Produkte mit Einwegkunststoffen in Österreich an Endverbraucher in Verkehr bringen, sind nach dem österreichischen Verpackungsverordnung, verpflichtet, sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffe zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme finden Sie hier.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können.
Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Ja, Händler beziehungsweise Hersteller, die nach der Elektroaltgeräteverordnung Elektro- und Elektronikgeräte aus einer dieser Kategorien erwerbsmäßig nach Österreich einführen, gelten rechtlich als Hersteller und müssen die Pflichten der Gerätehersteller erfüllen.
Als Händler sind Sie daher verpflichtet, sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Elektroaltgeräte finden Sie hier.
Mehr Informationen zu allen weiteren Verpflichtungen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Elektroaltgerätverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können.
Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.at vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.at anzubieten.
Weitere Informationen rund um das österreichische Elektroaltgerätegesetz und die damit verbundenen Rücknahmepflichten für Händler finden Sie hier.
Ja, Händler beziehungsweise Hersteller, die nach der Batterieverordnung Batterien aus einer dieser Kategorien erwerbsmäßig nach Österreich einführen, gelten rechtlich als Hersteller und müssen die Pflichten der Gerätehersteller erfüllen.
Als Händler sind Sie daher verpflichtet sich im EDM-Portal (siehe edm.gv.at) zu registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre individuelle GLN-Nummer.
Zusätzlich besteht die Pflicht, die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zu lizensieren und entsprechend an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen. Eine Liste der genehmigten Sammel- und Verwertungssysteme für Batterien finden Sie hier.
Mehr Informationen zu allen weiteren Verpflichtungen finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich
Seit dem 1. Januar 2023 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Österreich dazu verpflichtet einen Bevollmächtigten zu bestellen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Elektroaltgerätverordnung verantwortlich ist. Die Bestellung erfolgt durch eine notariell beglaubigte Vollmacht in deutscher oder englischer Sprache. Die Registrierung im EDM-Portal erfolgt in diesem Fall durch den Bevollmächtigten. Sie erhalten daraufhin Ihre individuelle GLN-Nummer.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung eines Bevollmächtigten sowie Änderungen oder die Beendigung einer Bevollmächtigung nur mit Ablauf eines Kalenderquartals wirksam werden können.
Weitere Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Österreich? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Österreich. Mehr Informationen finden Sie hier.
Um auf Kaufland.at verkaufen zu können, müssen Sie im Bereich EPR-Compliance für Österreich folgende Informationen hinterlegen.
Händler mit Sitz oder Niederlassung in Österreich
1. Ihre GLN-Nummer aus dem EDM-Portal2. Bestätigung der Einhaltung Ihrer Pflichten per Checkbox: „Hiermit bestätige ich rechtsverbindlich im Falle des Inverkehrsetzens der jeweiligen Produkte in Österreich als Hersteller oder Primärverpflichter die Vorgaben des § 13a Abs. 1 AWG sowie die jeweiligen Vorgaben der entsprechenden Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 AWG betreffend die Sammlung und Verwertung gemäß § 13a Abs. 3 und 4 AWG und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem gemäß § 13g Abs. 2 AWG in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Bei Wegfall der eingangs genannten Vorgaben verpflichte ich mich, den Marktplatzbetreiber unverzüglich zu unterrichten."
Händler ohne Sitz oder Niederlassung
1. Ihre GLN-Nummer aus dem EDM-Portal
2. Unternehmensname Ihres Bevollmächtigten
3. Bestätigung der Einhaltung Ihrer Pflichten per Checkbox: „Hiermit bestätige ich rechtsverbindlich im Falle des Inverkehrsetzens der jeweiligen Produkte in Österreich als Hersteller oder Primärverpflichter die Vorgaben des § 13a Abs. 1 AWG sowie die jeweiligen Vorgaben der entsprechenden Verordnung gemäß § 14 Abs. 1 AWG betreffend die Sammlung und Verwertung gemäß § 13a Abs. 3 und 4 AWG und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem gemäß § 13g Abs. 2 AWG in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Bei Wegfall der eingangs genannten Vorgaben verpflichte ich mich, den Marktplatzbetreiber unverzüglich zu unterrichten."
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Verpackungen in Polen. Online-Händler, die in Polen Verpackungen in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Wie auch in Deutschland sind Händler in Polen exakt für die Menge an Verpackungen verantwortlich, die sie an Endverbraucher versenden. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Einwegkunststoffprodukten in Polen. Online-Händler, die in Polen Einwegkunststoffprodukte in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Neben der Registrierung im BDO-Register und der Abgabe der entsprechenden jährlichen Mengenmeldungen, besteht für Händler die Pflicht zur Zahlung eines Beitrags zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Recycling-Quoten. Dies kann entweder durch die Zahlung einer Gebühr beim BDO erfolgen oder durch eine Beteiligung bei einem Abfallverwertungssystem, das für Händler die gesetzlichen Pflichten zur Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll erfüllt.
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Bevollmächtigten die für Sie passende Vorgehensweise ab.
Händler, die Elektroartikel aus den betroffenen Gerätekategorien über Kaufland.pl vertreiben, sind dazu verpflichtet, Kunden eine kostenlose Altgeräterücknahme beziehungsweise Rückgabemöglichkeit über Kaufland.pl anzubieten.
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten in Polen. Online-Händler, die in Polen Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Seit dem 1. Januar 2020 gibt es eine neue Regelung für Inverkehrbringer von Batterien in Polen. Online-Händler, die in Polen Batterien in Verkehr bringen, sind dazu verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Polen eine Registrierung im BDO-Register vorzunehmen. Die Registrierung erfolgt in polnischer Sprache. Der Registrierungsprozess kann bis zu zwölf Wochen dauern. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zur Registrierungspflicht finden Sie hier.
Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen
Seit dem 1. Januar 2020 sind Händler ohne Sitz oder Niederlassung in Polen dazu verpflichtet, die Registrierung im BDO-Register über einen Bevollmächtigten zu tätigen. Nach erfolgter Registrierung durch den Bevollmächtigten erhalten Sie Ihre BDO-Nummer. Mehr Informationen zum Bevollmächtigten finden Sie hier.
Benötigen Sie einen Bevollmächtigten für Polen? Unser Service Partner take-e-way kann Ihnen umfassende Unterstützung bieten als Ihr Bevollmächtigter in Polen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sie können im Bereich EPR-Compliance für Polen folgende Informationen hinterlegen:
Händler mit Sitz oder Niederlassung in Polen
1. Ihre BDO-Nummer aus dem BDO-Register
Händler ohne Sitz oder Niederlassung
1. Ihre BDO-Nummer aus dem BDO-Register
2. Unternehmensname Ihres Bevollmächtigten
Bitte beachten Sie: Für Händler im „Fiktiver Lieferer”-Modell ist die Angabe der BDO-Nummer verpflichtend.
Wenn Sie Ihre Waren von einem Lieferanten oder Hersteller in Deutschland beziehen, sind Produkte oder Marken durch die WEEE-Nummer des Lieferanten oder Herstellers abgedeckt und Sie müssen diese Nummer(n) im Seller Portal angeben.
Wenn Sie der erste und einzige Anbieter von bestimmten Produkten oder Marken in Deutschland sind, müssen Sie sich selbst bei der stiftung ear registrieren. (Nur möglich für Händler mit einer deutschen Niederlassung. Verkäufer ohne deutsche Niederlassung müssen die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchführen lassen).
Eine WEEE-Nummer kann nicht mehrfach im Seller Portal gespeichert werden. In diesem Fall wird die Fehlermeldung „Duplikat“ angezeigt. Wenn Sie mehrere Marken verkaufen, kann es vorkommen, dass die gespeicherte WEEE-Nummer für diese mehreren Marken gültig ist. In diesem Fall müssen Sie Ihre WEEE-Nummer nur einmal übermitteln.
Eine Übersicht über die betroffenen Gerätekategorien finden Sie hier.
Bitte teilen Sie uns den betroffenen Artikel mit, indem Sie unseren Händler-Support kontaktieren. Wir prüfen im Nachgang, ob der betroffene Artikel falsch zugeordnet ist.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle WEEE-Nummern für alle vom ElektroG betroffenen Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie auf Kaufland.de verkaufen, in Ihrem Seller Portal speichern. Dazu gehören sowohl Ihre eigene Registrierungsnummer als auch die Nummern Ihrer Lieferanten oder Hersteller.
Sollte es dennoch zu Unregelmäßigkeiten kommen, wenden Sie sich bitte an unseren Händler-Support oder Ihren persönlichen Account Manager. Wir prüfen im Nachgang, ob der betroffene Artikel falsch zugeordnet ist.
Das kann mehrere Gründe haben. Die häufigsten sind mitunter:
Hinterlegen Sie bis 1. Juli 2023 zu Ihren vom ElektroG und BattG betroffenen Angeboten keine gültigen WEEE-Nummern, werden Ihre Angebote mit den betroffenen Artikeln zum 1. Juli 2023 ausgeblendet und so lange nicht freigeschaltet, bis entsprechende WEEE-Nummer(n) hinterlegt und geprüft wurden.
Bitte überprüfen Sie Ihre genauen Registrierungspflichten über die stiftung ear hier. Stellen Sie dabei sicher, dass Sie alle möglichen Kombinationen von Verpflichteten berücksichtigt haben.
Zum Beispiel:
Beziehen Sie Ihre Waren von einem Lieferanten oder Hersteller in Deutschland?
Sind Produkte oder Marken, die Sie verkaufen, durch die WEEE-Nummer des Lieferanten oder Herstellers bereits abgedeckt?
Auch in diesen Fällen müssen Sie die entsprechenden WEEE-Nummer(n) im Seller Portal angeben.
Wenn Sie der erste und einzige Anbieter von bestimmten Produkten oder Marken in Deutschland sind, müssen Sie sich selbst bei der stiftung ear registrieren. (Nur möglich für Händler mit einer deutschen Niederlassung. Händler ohne deutsche Niederlassung müssen die Registrierung bei der stiftung ear mit Hilfe eines Bevollmächtigten durchführen lassen).
Nein, eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Stellen Sie Ihren Registrierungsantrag bei der stiftung ear und hinterlegen Sie schnellstmöglich Ihre WEEE-Nummern im Seller Portal - erst nach anschließender Überprüfung durch Kaufland Global Marketplace werden Ihre ausgeblendeten Angbeote wieder aktiv.
Nein. Als Marktplatz unterliegen wir den gesetzlichen Prüfpflichten nach ElektroG und BattG. Können Händler nach dem 1. Juli 2023 keine gültigen Registrierungsnummern für ihre nach ElektroG betroffenen Geräte nachweisen, dürfen keine weiteren Verkäufe dieser Geräte auf Kaufland.de erfolgen.
Sie müssen identische WEEE-Nummern nicht mehrfach hinterlegen. Wenn Sie mehrere Marken verkaufen, kann es vorkommen, dass die von Ihnen bereits gespeicherte WEEE-Nummer für diese mehreren Marken und Gerätekategorien gültig ist. In diesem Fall brauchen Sie Ihre WEEE-Nummer nur einmal zu übermitteln.
Wenn Sie jedoch Angebote anderer Gerätekategorien und Marken hinzufügen, für welche die bereits hinterlegte(n) WEEE-Nummer(n) nicht gültig sind, dann müssen Sie für die neuen Angebote eine gültige WEEE-Nummer in Ihrem seller Portal hinterlegen.
1. Beachten Sie die entsprechenden Informationen in unseren Händler-Grundsätzen und unseren Händler-AGB.
2. Als Händler sind Sie für die Rechnungsstellung an den Endkunden verantwortlich.
Für Polen: Bitte beachten Sie, dass Sie auf Ihren Rechnungen in Polen Ihre BDO-Nummer angeben müssen.
Muss ich die Rechnungen an Kunden in der jeweiligen Landessprache des Verkaufslandes erstellen?
Es ist nicht zwingend notwendig, die Kundenrechnungen in der Landessprache zu erstellen. Bedenken Sie aber, dass lokale Ämter im Falle einer Prüfung alle Rechnungen in der Landessprache anfordern dürfen.
Hinweis: Im Falle des „Fiktiver Lieferer-Modells (FLM)” (Informationen hierzu finden Sie auf unserer Infoseite zur EU-Steuerrichtlinie 2021) wird die Rechnung für die Bestellung durch Kaufland Global Marketplace an den Endkunden versendet. Die Rechnungen, die von Kaufland Global Marketplace erstellt werden, sind immer in der Landessprache verfasst.
Sie bleiben nach wie vor Vertragspartner des Kunden und sind wie bereits heute für die Produkthaftung und Gewährleistung verantwortlich.
Hinweis: richtige Steuersätze
Sie sind verpflichtet, den auf der Rechnung ausgewiesenen Steuersatz gemäß den Umsatzsteuergesetzen des Landes anzugeben, in dem Ihr Kunde ansässig ist.
Die Recyclingabgabe stellt einen vorgezogenen Entsorgungsbeitrag für elektrische und elektronische Artikel dar, der dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann.
Als Händler sind Sie für die Rechnungsstellung an den Endkunden sowohl in Deutschland als auch in der Slowakei und in Tschechien verantwortlich (außer im Falle des „Fiktiver Lieferer-Modells“). Bitte beachten Sie, dass Sie auch dazu verpflichtet sind, die Kosten für das Recycling Ihrer elektrischen und elektronischen Artikel (EEE) als sogenannte „recycling fee” auf der Rechnung auszuweisen.
Darf ich meinen eigenen Shop auf der Rechnung bewerben?
Ihre bereitgestellte Rechnung darf, abgesehen von den rechtlich erforderlichen Geschäftsangaben, überdies keine weiteren Webadressen oder Links zum eigenen Shop enthalten.
Wenn Händler in Deutschland, der Slowakei, Tschechien, Polen oder Österreich ihre Waren an Endkunden verkaufen, müssen sie eine Umsatzsteuer entrichten. Diese kann von Land zu Land variieren.
Verkaufen Händler an einen Endkunden
Ausschlaggebend ist demnach, wo der Endkunde sitzt und wohin die Händler liefern. Der Händler ist für die Rechnungsstellung verantwortlich.
Mit Kaufland Global Marketplace können Sie als Händler von unserem Partner Hellotax profitieren, der Sie dabei unterstützt, das Thema Steuer professionell und effizient zu automatisieren. Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.
Bei der Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) in Deutschland gibt es verschiedene Steuersätze:
Die Steuersätze für Deutschland sind im Umsatzsteuergesetz in § 12 UStG festgelegt.
Bei der Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) in der Slowakei gibt es verschiedene Steuersätze:
Informationen über das slowakische Mehrwertsteuersystem können Sie auf der Website des slowakischen Finanzministeriums einsehen.
Bei der Mehrwertsteuer (= Umsatzsteuer) in Tschechien gibt es verschiedene Steuersätze:
Informationen über das tschechische Mehrwertsteuersystem können Sie auf der Website des tschechischen Finanzministeriums einsehen.
Bei der Mehrwertsteuer in Österreich gibt es verschiedene Steuersätze:
Mehr Informationen über das österreichische Mehrwertsteuersystem finden Sie hier.
Bei der Mehrwertsteuer in Polen gibt es verschiedene Steuersätze:
Mehr Informationen über das polnische Mehrwertsteuersystem finden Sie hier.
Am 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (kurz: PStTG) zur Umsetzung der EU-DAC7-Richtlinie in Kraft getreten. Marktplatz-Betreiber werden dazu verpflichtet, umfassende Informationen über Verkäufe registrierter Händler nach dem 01. Januar 2023 an europäische Steuerbehörden zu melden. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
Das PStTG gilt für alle Händler mit Sitz oder steuerlicher Ansässigkeit in der EU.
Die folgenden Daten müssen Sie in Ihrem Händleraccount im Seller Portal hinterlegen:
Kaufland Global Marketplace ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Steueridentifikationsnummer (TIN) beziehungsweise die Steuernummer als Teil der meldepflichtigen Daten zu erheben.
Eine Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number – TIN) dient der Identifikation des Steuerpflichtigen. Unter dieser Nummer ist der Steuerpflichtige beim Finanzamt verzeichnet.
In Deutschland gelten folgende Nummern als Steueridentifikationsnummer (TIN):
In der nachfolgenden Tabelle können Sie einsehen, unter welcher Bezeichnung die Steueridentifikationsnummern (TIN) in anderen EU-Mitgliedsstaaten gängig sind.
Quelle: https://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/crs-implementation-and-assistance/tax-identification-numbers/
Land | Bekannt als | TIN - natürliche Person | TIN - Unternehmen |
---|---|---|---|
Österreich | Steueridentifikationsnummer | 9-stellig | 9-stellig |
Belgien | Nationalregisternummer
Identifikationsnummer des Unternehmens Belgische Unternehmensnummer |
11-stellig | 10-stellig |
Bulgarien | Einheitliche Bürgernummer Persönliche Nummer für Ausländer Einheitlicher Identifikationscode Einheitlicher Identifikationscode von BULSTAT |
10-stellig | 9-stellig |
Kroatien | Persönliche Identifikationsnummer | 11-stellig | 11-stellig |
Republik Zypern | Steueridentifikations-Code | 8 Ziffern + 1 Buchstabe | 8 Ziffern + 1 Buchstabe |
Tschechische Republik | Persönliche Identifikationsnummer | 9- oder 10-stellig | „CZ“ + 8 bis 10 Ziffern |
Dänemark | Registrierungsnummer im zentralen Personenregister CVR-Nummer SE-Nummer |
10-stellig | 8-stellig |
Estland | Persönlicher Code Eindeutiger Registrierungs-Code |
11-stellig | 8-stellig |
Finnland | Sozialversicherungsnummer Unternehmens-Identitäts-Code |
6 Ziffern + (+ oder - oder „A“) + 3 Ziffern + 1 Ziffer oder Buchstabe | 7 Ziffern + „-“ + 1 Ziffer |
Frankreich | Steueridentifikationsnummer SIREN-Identifikationsnummer des Unternehmens |
13 Ziffern (die erste Ziffer ist immer 0, 1, 2 oder 3) | 9-stellig |
Deutschland | Identifikationsnummer Steuernummer Steueridentifikationsnummer |
11-stellig | 10- bis 13-stellig |
Griechenland | Steueridentifikationsnummer | 9-stellig | 9-stellig |
Ungarn | Steueridentifikationsnummer Steuernummer |
10-stellig | 11-stellig |
Irland | Persönliche Sozialversicherungsnummer Steuer-Referenznummer CHY-Nummer |
7 Ziffern + 1 Buchstabe 7 Ziffern + 2 Buchstaben |
7 Ziffern + 1 Buchstabe 7 Ziffern + 2 Buchstaben „CHY“ + 1 bis 5 Ziffern |
Italien | Steuernummer Steueridentifikationsnummer |
6 Buchstaben + 2 Ziffern + 1 Buchstabe + 2 Ziffern + 1 Buchstabe + 3 Ziffern + 1 Buchstabe | 11-stellig |
Lettland | Persönliche Identifikationsnummer Steueridentifikationsnummer |
11-stellig | „9000“ + 7 Ziffern „4000“ + 7 Ziffern „5000“ + 7 Ziffern |
Litauen | Steueridentifikationsnummer Steuerregisternummer |
10-stellig oder 11-stellig | 9-stellig oder 10-stellig |
Luxemburg | Nationale Identifikationsnummer Nationale Kennung |
13-stellig | 11-stellig |
Malta | Nummer des Personalausweises Eindeutige Steuerzahler-Referenznummer |
7 Ziffern + 1 Buchstabe 9-stellig |
9-stellig |
Niederlande | Steueridentifikationsnummer | 9-stellig | 9-stellig |
Polen | Identifikationsnummer für polnische Einwohner Steueridentifikationsnummer |
10- bis 11-stellig | 10-stellig |
Portugal | Steueridentifikationsnummer | 9-stellig | 9-stellig |
Rumänien | Steueridentifikationsnummer | 13-stellig | 2- bis 10-stellig |
Slowakei | Steueridentifikationsnummer Eindeutige persönliche Identifikationsnummer |
10-stellig | 10-stellig |
Slowenien | Steueridentifikationsnummer | 8-stellig | 8-stellig |
Spanien | Nationales Identifikationsdokument Identifikationsdokument für Ausländer Steueridentifikationsnummer |
8 Ziffern + 1 Buchstabe „L“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe „K“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe „X“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe „Y“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe „Z“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe „M“ + 7 Ziffern + 1 Buchstabe |
1 Buchstabe + 8 Ziffern 1 Buchstabe + 7 Ziffern + 1 Buchstabe |
Schweden | Sozialversicherungsnummer Koordinierungsnummer Organisationsnummer |
10-stellig | 10-stellig |
Nein.
Es handelt sich um unterschiedliche Nummern. Die Steueridentifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt, die Steuernummer vom zuständigen Finanzamt und die Handelsregisternummer vom zuständigen Registergericht.
Nein.
Die Steueridentifikationsnummer (TIN) und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) sind unterschiedliche Nummern.
Ebenso wie die Produktdatenblätter müssen auch Energielabel für elektronische Produkte in entsprechender Landessprache verfasst sein. Bitte übersetzen Sie die entsprechenden Energielabel Ihrer betroffenen Produkte in die jeweilige Landessprache des Verkaufslandes.
Liegt kein oder ein falsches Energielabel vor, behalten wir uns vor, die Produkte offline zu nehmen.
Kaufland Global Marketplace bietet Ihnen eine kostenfreie Produktdaten-Übersetzung. Sie können Ihre bereits vorhandenen Produktdaten automatisch übersetzen lassen. Eventuelle Änderungen können Sie anschließend jederzeit vornehmen.
Zusätzlich zu unserer automatisierten Produktdaten-Übersetzung bietet Ihnen unser Partner Powerling einen Übersetzungsservice – von Post-Editing bis zur Bearbeitung durch professionelle Übersetzer. Weitere Informationen zu Powerling finden Sie hier.
Eine EU-Konformitätserklärung (CE-Kennzeichnung) ist ein Dokument, mit dem Händler/Hersteller erklären, dass Ihre Produkte europäischen Richtlinien und Normen entsprechen. Das Dokument muss zwingend vom Händler/Hersteller oder dem bevollmächtigten Vertreter unterschrieben sein. Versäumt ein Händler/Hersteller die EU-Konformitätserklärung für das jeweilige Produkt einzuholen, können hohe Bußgelder verhängt werden.
Die Erklärungen müssen in entsprechender Landessprache des Verkaufslandes verfasst sein.
Unser Partner Powerling unterstützt Sie gerne mit unterschiedlichen Übersetzungsleistungen. Weitere Informationen zu unserem Partner finden Sie hier.
Liegt keine oder eine falsche CE-Kennzeichnung vor, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, die Produkte auszublenden.
Die Europäische Kommission stellt die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, um den Online-Einkauf sicherer und fairer zu gestalten. Online-Händler, die in der EU tätig sind, haben die Pflicht, folgende Daten anzugeben:
a. Sie müssen einen Link zur Plattform für Online-Streitbeilegungs-Plattform hinterlegen. Dieser Link muss zugänglich sein.
Beispieltext für die Verlinkung: „Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen. Diese kann für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.“
b. Sie müssen klar angeben, ob Sie der Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zustimmen oder ablehnen.
Beispiel-Text: „Wir sind bereit/nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Diese Angaben müssen je Kaufland-Marktplatz unter Rechtstexte/Zusätzliche Kontakte hinterlegt werden.
Liegen keine Angaben zur Europäischen Plattform für Online-Streitbeilegung vor, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, Ihre Angebote auszublenden.
Biozidprodukte dürfen auf den Kaufland-Marktplätzen nur angeboten werden, wenn für die entsprechenden Angebote eine Registriernummer vorhanden ist und beim Angebot angezeigt wird.
Jedes Biozidprodukt muss in jedem Verkaufsland separat registriert werden und erhält eine eigene Registriernummer, die Sie in den entsprechenden Produktkategorien als neues Attribut „Registriernummer Biozidprodukte" hinterlegen müssen. Sie können die Angaben in Ihren Produktdaten über das Attribut „biocide_number" übermitteln.
Ist eine Registriernummer nicht korrekt hinterlegt, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, die Produkte auszublenden.
Als zulässige Bundles gelten Angebote, die ein zusammengefasstes, Mehrwert bietendes Angebot von mindestens zwei verschiedenartigen Produkten beinhalten, die zu einem Gesamtpreis angeboten werden.
Beispiel für zulässige Bundles: Topfset aus vier Töpfen unterschiedlicher Größen
Beispiel für unzulässige Bundles: Smartphone mit Beigabe einer durchsichtigen Hülle
Entsprechen Produkt-Bundles nicht den vom Marktplatz festgelegten Anforderungen, behält sich Kaufland Global Marketplace vor, etwaige Angebote zu sperren.
Damit Sie mit Kaufland Global Marketplace verkaufen können, benötigen Sie für den Registrierungsprozess folgende Dokumente:
Der Registrierungsprozess für den Verkauf mit Kaufland Global Marketplace verläuft sehr einfach. Sie werden Schritt für Schritt durch die Registrierung geleitet.
Sie eröffnen Ihren Händleraccount, hinterlegen die benötigten Informationen und laden entsprechende Dokumente hoch. Nach Abschluss der Anmeldung prüft Kaufland Global Marketplace Ihre Daten und schaltet Sie innerhalb von drei Arbeitstagen frei.
Während der Registrierung müssen Sie folgende Einstellungen vornehmen: