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Microsoft Office 2016 Professional Plus Lizenz-Key 32/64 Bit 1-PC + USB-Stick Deutsche Vollversion

  • Lieferumfang: Sie erhalten ein DHL Paket mit Installationsmedium USB-Stick + mit Aktivierungsschlüssel
  • Für 32 und 64 Bit
  • Lizenzlaufzeit: unbegrenzt
  • Installationsanleitung per QR-Code (YouTube)
  • Deutscher Händler mit Support
Office 2016 Professional Plus Mit Microsoft Office 2016 Professional werden Sie in ihrer Effizienz und ihrem individuellen Workflow durch hochqualitative Programme unterstützt - für ein einfaches, schnelles und strukturiertes Arbeiten. Mit dem neuen Office behalten Sie jetzt besser denn je zuvor die Übersicht über Ihre Arbeit und persönlichen Aufgaben. Notizen und Dateien schnell und einfach freigeben. Versenden Sie einen Link oder verwenden Sie die en Office Web Apps, um Inhalte anzuzeigen und zu bearbeiten. Beginnen Sie einfach mit einer Vorlage und überarbeiten und verfeinern Sie Ihre Arbeit anschließend mit den professionellen Tools. Individuell arbeiten. Zeichnen Sie Ihre Ideen mit der Tastatur, dem Stift oder dem Touchscreen auf. Das Arbeiten mit Medieninhalten ist jetzt einfacher als je zuvor. Fügen Sie Bilder, Videos und Onlinemedieninhalte durch Ziehen und Ablegen in Dateien ein. Integrieren Sie Inhalte aus PDFs einfach direkt in Word Word 2016 Excel 2016 PowerPoint 2016 OneNote 2016 Outlook 2016 Publisher 2016 Access 2016 Skype for Business Urheberrecht Hinweis Die verwendeten Bilder, Markennamen und Warenzeichen sind Eigentum der Rechteinhaber und werden hier nur zur verständlicheren Darstellung verwendet. RECHTSLAGE: "Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner 'en' Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen." Aus der Pressemitteilung Nr. 94/12 zum Urteil in der Rechtssache C-128/11 des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat als oberstes rechtssprechendes Organ der europäischen Union mit seinem Urteil für endgültige Klarheit gesorgt und den Handel mit en Computerprogrammen für grundsätzlich rechtmäßig erklärt. Der EuGH entschied zudem, dass der Software-handel auch dann zulässig ist, wenn es sich um online übertragene Software handelt. Der BGH hat dann am 17.07.2013 hinsichtlich der zugrunde liegenden Rechtsfragen die Grundsatzentscheidung des EuGH vollumfänglich bestätigt. Und auch bei Volumenlizenzen und deren Aufsplittung ist das Urteil des EuGH anzuwenden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren zwischen Adobe und einem Softwarehändler. In ihrer Urteilsbegründung stellten die 13 Richter der großen Kammer eindeutig fest, dass der Erschöpfungsgrundsatz bei jedem erstmaligen Verkauf einer Software gilt. Der EuGH verfügte sogar, dass der Zweiterwerber bei online übertragenen Lizenzen die Software beim Hersteller erneut herunterladen darf: ?Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Programmkopie in der vom Urheberrechtsinhaber verbesserten und aktualisierten Fassung?, so der EuGH. Der Gerichtshof ging damit deutlich über den Schlussantrag des EuGH-Generalanwalts vom 24. April 2012 hinaus.
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