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Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Handkommentar

Eine Serie von Rechtsprechungsänderungen des BAG hat die Ausgangslage für die Betriebsratswahlen 2014 entscheidend verändert: So sind jetzt auch Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten zu berücksichtigen und zählen insbesondere mit, wenn die Größe des Betriebsrats zu bestimmen oder die Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen im Streit ist. In Privatbe­triebe überlassene Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind sogar wählbar. Weitere wegweisende Entscheidungen des BAG zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und des BGH zur Haftung von Betriebsratsmitgliedern sind ergangen. Wer die neue Rechtsprechung nicht kennt, provoziert erfolgreiche Wahlanfechtungen! Eine große Verunsicherung geht vom geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus. Um Missbrauch zu verhindern, soll die Überlassung nur noch "vorübergehend" erfolgen. Was heißt das? Welche Folgen haben Verstöße? Die Neuauflage 2013/2014 des HK-BetrVG gibt auf die drängenden Fragen Antworten:

Wie wirken sich der Wandel der Rechtsprechung und die Neufassung des AÜG auf Rechte der Leiharbeitnehmer und des Entleiherbetriebsrats aus? Kann der Betriebsrat der Überlassung von Leiharbeit­nehmern auf Stammarbeitsplätze widersprechen? Wann haften Betriebsratsmitglieder mit ihrem Privatvermögen? Kann der Arbeitgeber die Beteiligung des Betriebsrats aus Gründen des Datenschutzes ablehnen? Werden ältere und behinderte Arbeitnehmer in Sozialplänen durch Abschläge für rentennahe Jahrgänge benachteiligt? Mit kritischem Blick auf umstrittene Rechtsfolgen und präzisen Hinweisen zur frühzeitigen Vorbereitung und ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen ist der "Düwell" ein unverzichtbares Hilfsmittel für die Praxis der betrieblichen Interessenvertretung. Herausgeber sowie Autorinnen und Autoren bringen ihre Erfahrung aus der langjährigen Berufspraxis und auf der Grundlage höchstrichterlicher Rechtsprechung ein: Prof. Dr. Thomas Blanke, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg | Dr. Dietrich Braasch, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg a.D., Stuttgart | Prof. Dr. Christiane Brors, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg | Prof. Franz Josef Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., Weimar/Konstanz | Ralf-Peter Hayen, DGB Bundesvorstand, ­Referatsleiter Recht, Berlin | Thomas Kloppenburg, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Berlin | Prof. Dr. Wolfhard Kohte, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg | Horst-Dieter Krasshöfer, Richter am Bundes­arbeitsgericht, Erfurt | Dr. Thomas Kreuder, Rechtsanwalt, Bad Homburg | Olaf Kunz, IG Metall Bezirksleitung Küste, Hamburg | Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht, Berlin | Dr. Frank Lorenz, Rechtsanwalt, Düsseldorf | Dr. Christine Schulze-Doll, Richterin, Arbeitsgericht Berlin | Dr. Sebastian Sick, LL. Ralf Steffan, Rechts­anwalt, Köln | Arno Tautphäus, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts ­Thüringen, Erfurt | Joachim Teubel, Rechtsanwalt und Notar a.D., Hamm | ­Dr. Martin Wolmerath, Rechtsanwalt, Hamm | Prof. Dr. Gabriele Zwiehoff, FernUniversität in Hagen


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EAN: 9783848703586



Eine Serie von Rechtsprechungsänderungen des BAG hat die Ausgangslage für die Betriebsratswahlen 2014 entscheidend verändert: So sind jetzt auch Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten zu berücksichtigen und zählen insbesondere mit, wenn die Größe des Betriebsrats zu bestimmen oder die Beteiligung des Betriebsrats bei Betriebsänderungen im Streit ist. In Privatbe­triebe überlassene Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind sogar wählbar. Weitere wegweisende Entscheidungen des BAG zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und des BGH zur Haftung von Betriebsratsmitgliedern sind ergangen. Wer die neue Rechtsprechung nicht kennt, provoziert erfolgreiche Wahlanfechtungen! Eine große Verunsicherung geht vom geänderten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes aus. Um Missbrauch zu verhindern, soll die Überlassung nur noch 'vorübergehend' erfolgen. Was heißt das Welche Folgen haben Verstöße Die Neuauflage 2013/2014 des HK-BetrVG gibt auf die drängenden Fragen Antworten:

Eine Serie von Rechtsprechungsänderungen des BAG hat die Ausgangslage für die Betriebsratswahlen 2014 entscheidend verändert: So galt früher z.B. 'wählen, ohne zu zählen', jetzt sind Leiharbeitnehmer zu berücksichtigen.
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