Fast so lange, wie es Fahrräder gibt, gibt es auch Fahrradbeleuchtung. Anfangs wurden Laternen mit Kerzen, Öl- und Petroleumlampen und Karbitleuchten verwendet.
Im heutigen Straßenverkehr sind solche Lampen undenkbar. Bei der heutigen Verkehrsdichte, und den hohen Geschwindigkeitsunterschieden zwischen Autos und Fahrrädern ist es sehr wichtig, dass der Fahrradfahrer rechtzeitig erkannt wird.
Die Staßenverkerhrszulassungsordnung (StVZO) schreibt im § 67 (Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern) genau vor wie ein Fahrrad, welches am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ausgerüstet sein muss. Zu einer ordnungsgemäßen Ausrüstung gehören neben einem Dynamo, einem weißen Scheinwerfer vorn, einem roten Rücklicht auch Rückstrahler (oft auch Katzenaugen genannt) nach vorn und hinten, sowie auch seitlich in den Radspeichen.
Diese Bestimmungen sind bindend. Auch wer bei Tageslicht mit einem unzureichend ausgerüsteten Fahrrad unterwegs ist muss mit saftigen Geldbußen rechnen.
Die weitverbreitete Meinung, man könne unter dem Motto "hauptsache Licht" auch ausschließlich batteriebetriebene Fahrradlampen montieren, ist schlichtweg falsch. Nur Rennräder unter 11 Kilogramm Gewicht sind von der Pflicht zur Montage eines Dynamos befreit.
Ob nun der klassische Reibraddynamo oder moderner Nabendynamo, eine dynamische Stromquelle ist zwingend vorgeschrieben.
Nicht vorgeschrieben ist die Benutzung dieser Dynamos. Wer also häufig im Dunkeln unterwegs ist, und die Bremswirkung und den Lärm des Dynamos ersparen will, darf sich auch zusätzlich batteriebetriebene Lampen montieren und benutzen. Es ist lediglich darauf zu achten, dass die Scheinwerfer vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sind. Zugelassene Beleuchtungskomponenten kann man leicht am eingeprägten Prüfzeichen erkennen. Eine Wellenlinie und der Großbuchstabe "K" sind neben der Prüfnummer auf der Streuscheibe eingeprägt.
Die perfekte Lösung ist sicher ein Nabendynamo. Allerdings sind diese recht teuer, und die Anschaffung lohnt sicher nur, wenn das Fahrrad oft im Dunkeln genutzt wird. Es sind auch Hybridsysteme auf dem Markt, die wahlweise Akku- oder Dynamobetrieb zulassen.
Die Wahl der richtigen Fahrradlampe hängt nicht zuletzt von den Nutzungsgewohnheiten des Fahrers ab. Der Markt ist breit gefächert. LED und Halogentechnologie und immer kleiner werdende Hochleistungsakkus lassen durchaus die Frage zu, ob die aktuelle Gesetzgebung noch zeitgemäß ist.