Allgemeine Informationen und Geschäftsbedingungen zum Einlösen der Gutscheinen
1. Einlösung
- Geschenkgutscheine sind bis zum Ende des dritten Jahres nach Kauf einlösbar.
- Geschenkgutscheine sind ausschließlich zum Kauf von Artikeln auf Hitmeister verwendbar.
- Geschenkgutscheine können lediglich vollständig eingelöst werden, das heißt, der Kaufbetrag der betroffenen Bestellung muss mindestens dem Wert des Gutscheins entsprechen.
- Geschenkgutscheine können nur über den regulären Bestellprozess eingelöst werden. Eine nachträgliche Einlösung für eine bereits abgeschlossene Bestellung ist nicht möglich
- Sollte der Wert des Gutscheins für Ihre Bestellung nicht ausreichen, können Sie die Differenz über unsere angebotenen Zahlungsmethoden begleichen.
- Bei einer Bestellung kann nur ein Geschenkgutschein verwendet werden.
2. Allgemeines
- Für die Einlösung des Geschenkgutscheins auf Hitmeister gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von Hitmeister.
- Eine Stornierung von Gutscheinbestellungen kann durch unseren Kundenservice nur dann vorgenommen werden, wenn der Gutschein noch nicht eingelöst wurde.
3. Einschränkungen
- Geschenkgutscheine können nicht bar ausbezahlt, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Hitmeister-Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf von Geschenkgutscheinen ist ebenfalls nicht statthaft.
4. Haftung und Verlustrisiko
- Bei Schreibfehlern in der E-Mail-Adresse des Gutscheinempfängers übernimmt Hitmeister keine Haftung. Ebenso übernimmt Hitmeister keine Haftung für Verlust, Diebstahl, Missbrauch oder die verzögerte Übermittlung (z.B. aufgrund technischer Schwierigkeiten) von Geschenkgutscheinen.
5. Betrug
- Im Falle eines Betrugs, dem Versuch einer Täuschung oder bei Verdacht auf andere illegale Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Geschenkgutscheinkauf oder einer Gutscheineinlösung auf http.//www.hitmeister.de ist Hitmeister berechtigt, die entsprechenden Kundenkonten zu schließen und/oder eine alternative Zahlungsweise zu verlangen. Es besteht kein Anspruch auf Freischaltung oder Auszahlung von betroffenen Gutscheinen.